Sonntag, 2. Dezember 2007

Fotos vom Zugerberg: Sonntag 2. Dezember 2007

Zugerberg 2007_12_02

Sonntag, 25. November 2007

Über Speedflyer (s.h. auch SHV)

Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) / Schweiz. Hängegleiter-Verband (SHV)
Merkblatt „Speedflyer“
„Speedflyer“ sind Luftfahrzeuge „Speedflyer“ sind Hängegleiter (Kategorie Gleitschirm) und damit Luftfahrzeuge. Piloten von „Speedflyern“ haben die geltenden luftrechtlichen Vorschriften, namentlich diejenigen der "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" (VLK, SR 748.941) einzuhalten.
Voraussetzungen zum Einsatz von „Speedflyern“ bis zum 31.12.2007:

Der Pilot muss Träger des vom SHV ausgestellten, amtlichen Hängegleiter-Ausweises (Kategorie Gleitschirm) sein (Mindestalter 16 Jahre) oder

unter der unmittelbaren Aufsicht eines Gleitschirm-Fluglehrers stehen (Mindestalter Pilot: 15 Jahre).
Voraussetzungen zum Einsatz von „Speedflyern“ ab dem 1.1.2008:

Der Pilot muss Träger des vom SHV ausgestellten, amtlichen Hängegleiter-Ausweises (Kategorie Gleitschirm) sein (Mindestalter 16 Jahre) und

die Ausweis-Erweiterung für „Speedflyer“ besitzen.
Übergangsregelung für bisherige „Speedflyer“-Piloten bis zum 1.4.2008:

Gleitschirm-Piloten, die bereits mit „Speedflyern“ fliegen, müssen bis spätestens am 1.4.2008, die zusätzliche „Speedflyer“-Berechtigung erwerben.

Piloten mit einem gültigen Gleitschirm-Ausweis können bei einem vom BAZL anerkannten „Speedflyer“-Instruktor die Prüfung für diese Ausweis-Erweiterung ablegen.
Eine Liste mit „Speedflyer“-Instruktoren kann beim SHV ab dem 20.12.2007 bezogen werden.
Auszug luftrechtlicher Vorschriften

Der Halter eines „Speedflyers“ muss für Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde über eine Haftpflichtversicherung von mindestens einer Million CHF verfügen (Art. 10 VLK).

Der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des „Speedflyers“ mitzuführen (Art. 10 VLK).

„Speedflyer“ müssen auf der Unterseite der tragenden Fläche mit einem gut erkennbaren Kennzeichen versehen sein, das mit einem entsprechenden Eintrag im Haftpflichtversi-cherungsnachweis des Halters des „Speedflyers“ übereinstimmt (Art. 11a der Kennzei-chenverordnung; VKZ, SR 748.216.1).

Starts und Landungen auf öffentlichen Strassen und Skipisten sind untersagt (Art. 8 VLK).

Menschenansammlungen im Freien, Gebäude, öffentliche Strassen, Skipisten, öffentliche Transportanlagen wie Bahnen, Luftseilbahnen und Skilifte sowie elektrische Freileitungen und andere Kabel sind in einem genügenden Abstand zu überfliegen oder zu umfliegen (Art. 8 VLK).
Verhaltenskodex für Piloten

Nur in Zonen fliegen, die für den Betrieb von „Speedflyern“ ausgeschieden wurden.

Informationen über das Gebiet einholen (bei Bergbahnen, lokalen Clubs und Flugschulen). Vereinbarungen sind unbedingt einzuhalten.

Wildschutzzonen strikte meiden und Lawinenwarnungen beachten.

Tragen von Helm, Brille und Rückenschutz.
Weitere Auskünfte:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (www.bazl.admin.ch)

Schweizerischer Hängegleiter-Verband, Seefeldstrasse 224, 8008 Zürich
(Tel: 044 / 387 46 80, www.shv-fsvl.ch, info@shv-fsvl.ch)

Samstag, 29. September 2007

Unser Präsident Peter Meier hat geheiratet













Der Präsident kommt mit seiner Braut aus der Kirche und wird von einer Delegation des Paradeltclub-Zug beklückwünscht !






Natürlich steht ein Gleitschirm bereit



und Peter hebt den Schirm trotz schwierigen Windverhältnissen hoch über die Köpfe der begeistert applaudierenden Hochzeitsgesellschaft !
Der PDCZ wünscht dem Brautpaar viel Glück und immer happy landing !




Mittwoch, 26. September 2007

Clubmeisterschaft 2007



Clubmeister 2007 wurde Davide Licini








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Übrigens Caroll war noch viel Erfolgreicher:


1. Ital. Meisterschaft Feltre 07
1. Pre-PWC Vicenza 07
1. Baden Württenberg-Open 07
1. Team Italai Cup 2007
1. Italian-League 07


Montag, 3. September 2007

Fliegen im Euthal und Italien und Frankreich

Euthal


  • Web-Kamera Euthal



  • Fliegen in Italien (Basilicat
    a + Kalabrien)

    Frankreich Port de Lers

    Fotos vom Zugerberg

    Zugerberg

  • Web-Kamera Zugerberg
  • Aktivitäten / 26. GV vom 22. November 2007

    26. GV im Restaurant Post in Steinhausen am 22. November 2007 um 19 Uhr 30


    Wie schon lange befürchtet, musste es einmal dazukommen, dass unsere GV, infolge zu wenig Anwesender Mitglieder nicht Beschlussfähig ist. Laut Statuten sollten 1/5 anwesend sein.
    Es fehlte ein Mitglied und somit gab es noch eine Hoffnung. Beat Sägesser hatte versprochen etwas später zu erscheinen.
    Und er rettete unsere Versammlung.

    Neu in den Club wurden aufgenommen:

    Andrea Risi
    Stefan Juch
    Marco Veraldi
    Sebi Barmettler

    Herzlich Willkommen !


    Viel zu reden und wird noch zu reden geben ist die Luftraumeinschränkung am Zugerberg durch die Armee.


    Ein ausführliches Protokoll folgt später.

    Fluggebiete Zugerberg und Ramenegg

    Koordinaten Fluggebiet Zugerberg:
    Startplatz 47°08'52.55" N Höhe 945 m
    -------------- 8°32'08.90" E

    Landeplatz 47°08'57.55" N Höhe 412 m

    -------------- 8°30'48.86" E

    Am Startplatz zahlen Nichtmitglieder Fr. 2.- in die Kasse !



    Koordinaten Fluggebiet Ramenegg:
    Startplatz 47°06'07.00" N Höhe 1137 m
    --------------- 8°36'51.50" E



    Landeplatz 47°06'09.18" N Höhe 724 m
    ---------------- 8°38'19.80" E


    Im Fluggebiet Ramenegg gibt es je eine Tafel am Landeplatz und am Startplatz. Vom Naturschutz wurden wir gezwungen unseren alten Landeplatz aufzugeben. Der Bauer (Herr ..............) erlaubt uns das landen, wenn dort ein Windsack steht. Zuständig den Windsack aufzustellen ist Herr .............. selber.
















    Statuten







    .
    Statuten gegründet 1981
    §1 Name,Sitz
    Unter dem Namen "Paradeltaclub Zug" besteht ein Verein gemäss §60ff OR mit Sitz in Zug.
    §2 Zweck
    Der Paradeltaclub Zug bezweckt die Förderung und Erhaltung des Hängegleitersports in der Region Zug. Für die Verbindlichkeit des Paradeltaclub Zug haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen, den einzelnen Mitgliedern steht kein Anspruch am Vereinsvermögen zu.
    Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
    §3 Mitgliedschaft
    Der Paradeltaclub Zug setzt sich zusammen aus:
    - Aktivmitgliedern ........ (mit Stimmrecht)
    - Veteranenmitgliedern .(ehemalige Aktive mit Stimmrecht)
    - Ehrenmitgliedern ........ (mit Stimmrecht, werden von der GV ernannt)
    - Passivmitgliedern ....... (mit Beratungsrecht)
    - Gönnern ....................... (mit Beratungsrecht)
    Aktivmitglied (und später Veteranenmitglied) kann nur werden, wer den Hängegleitersport selbst ausübt.
    Hängegleiterpilotinnen und -piloten, welch Aktivmitglieder werden wollen, melden sich beim Vorstand des Paradeltaclub Zug an.
    Neue Aktivmitglieder müssen von der GV mit ²/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gewählt werden. Sie müssen an der GV persönlich anwesend sein oder sich vertreten lassen. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Paradeltaclub Zug besteht nicht.
    §4 Ausschluss und Austritt von Mitgliedern
    Ausgeschlossen kann werden, wer sich Verfehlungen, wie insbesondere absichtliche oder grobfahrlässige Verletzungen der Interessen oder Vorschriften des Vereins, oder andere, das Ansehen oder die Zusammenarbeit des Vereins schädigende Handlungen zuschulden kommen lässt. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.
    Über den Ausschluss eines Mitgliedes beschliesst die GV mit ²/3 Mehrheit endgültig. Dem ehemaligen Mitglied steht das Rekursrecht an der nächstfolgenden GV zu. Eine spätere Wiederaufnahme ist möglich, sofern die Ausschlussgründe nicht mehr gegeben sind.
    Austritte aus dem Verein sind jeweils auf eine ordentliche GV möglich. Austrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Das austretende Mitglied ist verpflichtet, seine finanzielle Beitragspflicht bis zum Austritt zu erfüllen.
    §5 Beiträge
    Aktiv-, Passiv- und Veteranenmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, Gönner einen Mindestbeitrag, welche jeweils von der GV für das kommende Vereinsjahr festgelegt werden.
    Die Aufnahmegebühr beträgt den doppelten Jahresbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
    §6 Finanzen, Rechnungsführung, Geschäftsjahr.
    Der Kassier ist für die Finanzen verantwortlich. Das Geschäftsjahr (Vereinsjahr) dauert jeweils vom 1.November bis zum 31. Oktober. Der Kassier schliesst die Rechnung per 31. Oktober ab und erstattet der GV schriftlich Bericht.
    Die Revisoren überprüfen die ordnungsgemässe Rechnungsführung und stellen der GV bei Richtigbefund den Antrag auf Genehmigung der Rechnung zur Entlastung des Vorstandes.
    §7 Ausgaben
    Die eingegangenen Beiträge, Aufnahmegebühren und sonstige Einnahmen des Paradeltaclub Zug sind im Sinne von §2 nach Massgabe der Beschlüsse der GV und des Vorstandes zu verwenden. Der Vorstand erstellt ein Budget für ordentliche Ausgaben. Über ausserordentliche Ausgaben beschliesst er selbst, unter Bekanntgabe an der GV.
    §8 Organe
    Die Organe der Paradeltaclub Zug sind: .........................die Generalversammlung
    ................................................................................................der Vorstand
    ................................................................................................die Rechnungsrevisoren
    §9 Die Generalversammlung
    Die GV findet jedes Jahr jeweils im November oder Dezember statt. Ausserordenliche Generalversammlungen finden auf Antrag des Vorstandes statt oder wenn mindestens ¹/5 der Mitglieder des Paradeltaclub Zug dies verlangen. Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens 14 Tage im voraus schriftlich zur GV ein. Anträge an die GV sind spätestens 10 Tage vor dem Datum der GV schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die GV entscheidet in allen internen Vereinsangelegenheiten endgültig. Insbesonder obliegen ihr:
    - Wahlen
    - Entgegennahme der Jahresrechnung
    - Genehmigung des Budget
    - Festsetzung der Mitgliederbeiträge und allfällige Extrabeiträge
    - Entgegennahme des Jahresberichtes des Präsidenten
    - Dechargeerteilung an den Vorstand
    - Ernennung von Ehrenmitgliedern
    - Mutationen
    - Aufstellung und Abänderung der Vereinsstatuten
    - Auflösung des Vereins
    §10 Beschlussfähigkeit
    Jede ordnungsgemäss einberufene GV ist beschlussfähig, wenn mindestens ¹/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden durch das Stimmenmehr ermittelt, wobei jedes anwesende stimmberechtigte Mitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
    §11 Vorstand
    Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar, Beisitzer. Die Amtszeit beträgt ein Vereinsjahr. Die Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so wählt der Vorstand einen Ersatz, welcher an der GV zu bestätigen ist.
    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an seinen Sitzungen teilnimmt. Die rechtsverbindliche Unterschrift wird durch den Präsidenten einzeln oder durch den Aktuar und den Kassier kollektiv geführt.
    Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Paradeltaclub Zug nach aussen.
    §12 Revisoren
    Zwei Rechnungsrevisoren überprüfen das Kassawesen und die Clubgeschäfte und erstatten dem Vorstand zuhanden der GV schriftlichen Bericht. Sie dürfen keinem andern Organ des Vereins angehören. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
    §13 Auflösung
    Solange mindestens fünf Mitglieder gewillt sind, den Verein weiterzuführen, kann derselbe nicht aufgelöst werden. Der Verein muss aufgelöst werden, wenn er zahlungsunfähig ist. Ein allenfalls bei der Auflösung des Vereins noch vorhandenes Vereinsvermögen muss fünf Jahre bei einem Notar hinterlegt werden. Die auflösenden Mitglieder bestimmen im voraus über die Verwendung des Vermögens, falls in den fünf Jahren kein Verein mit ähnlichem Zweck gegründet wird.
    §14 Schlussbestimmungen
    Jedem eintretendem Mitglied sind diese Statuten durch den Aktuar auszuhändigen.
    Vorstehende Statuten sind an der GV vom 2. Dezember 1993 vom Paradeltaclub Zug genehmigt worden. Sie lösen alle vorhergehenden Statuten auf.
    Steinhausen, 2. Dezember 1993 ........................................................... Paradeltaclub Zug
    ................ Der Präsident ......................................................................... Der Aktuar
    .................Hanspeter Iten ....................................................................... Thomas Hossle